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Unsere Leistungen

Ausbildungsklassen Vorabinformation

A2

Fahrzeug:
Kraftrad max. 48 PS
 
Erwerb:
ab 18 Jahre

A

Fahrzeug:
Kraftrad > 48 PS
 
Erwerb:
ab 24 Jahre, bei Aufstieg ab 20 Jahre, dreirädrige Kfz ab 21 Jahre

B

Fahrzeug:
Kfz bis 3500 kg Gesamtmasse incl. Anhänger bis 750 kg Gm.
Auch Züge wenn beide Gesamtmassen nicht über 3500 kg
 
Erwerb:
Ab 18 Jahre oder BF 17

B96

Fahrzeug:
Züge über 3500 kg Gm bis 4250 kg Gm.
 
Erwerb:
Ab 18 Jahre oder BF 17

B196

Fahrzeug:
Erweiterung der Klasse B auf A1
Kraftrad max. 125ccm (15PS)
 
Erwerb:
Ab 25 Jahre und min. fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen.
keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!

BE

Fahrzeug:
Züge über 4250 kg Gm, Hänger max.3500 kg Gm.
 
Erwerb:
Ab 18 Jahre oder BF 17

 

Aufbauseminare: Fahranfänger
Führerscheinauffrischung
Ferienkurse
Theorieschnellkurse

Nähere Informationen erhalten Sie in der Fahrschule.
Termine auch nach Absprache außerhalb der Öffnungszeiten !!!!

Hinweis:
Die Theorieprüfung ist frühestens 3 Monate vor Mindestalter möglich und die praktische Prüfung erst 1 Monat vor Mindesalter möglich.

Kurse

ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, AM und T) festgelegt wird.

Ein A-Verstoß (eine schwere Zuwiderhandlung) führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung,
ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der 2. Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt. Generell werden alle Ordnungswidrigkeiten ab genau 60,00 € Bußgeld mit mindestens einem eingetragenen Punkt in Flensburg entsprechend sanktioniert.

Das Aufbauseminar wird von uns mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.

Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.

Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.
Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.